Parkplatz - Ersatzabgabe


2019-03-18

Geschäftsprüfungskommission GPK des Bülacher Gemeinderates überprüft Sachlage

Auf Antrag von Andresd Bührer hin und nach Studium der Ausgangslage hat sich die GPK von Bülach dem Thema angenommen. Die Überprüfung richtet sich dabei nicht auf einzelne Fragen, sondern auf das gesamtheitliche Bild, ob der Stadtrat im Zusammenhang mit dem Parkraumfonds allenfalls seine Pflichten verlazt hat. Dabei offen sind Punkte wie:


Warum wurde Geld Eingezogen, ohne entsprechend dem PBG auch festzuhalten, wem dieses Geld denn zugute kommen muss?

Warum wurden Parkplätze mit dem gebundenen Geld erstellt, dann aber für die Bezahler unzugänglich gemacht?

Darf Geld entnommen werden, wenn bloss die "Verfügbarbeit" bestehender Parkplätze möglicherweise verbessert wird?

Verletzt der Stadtrat seine Pflicht, indem er auf Bauprojekte Dritter wertet, statt sich selber aktiv um die Schaffung des Parkraumes zu kümmern?


Wir dürfen gespannt sein...

UPDATE 2022: Drei Jahre später und um ein neues Anti-Auto-Verkehrskonzept reicher ist die Situation sicherlich nicht besser.



2018-06-26

Gemeinderat will Verwendung der PP Ersatzabgabe für Parkplätze bis 2022.

Mit der Festsetzung der neuen Grundsatzbeschlüsse des Bülacher Gemeinderates für die Legislatur 2018 bis 2022 ist ein grosser Wurf gelungen. Darin enthalten ist auch ein Erfolg in einem wichtigen Ziel von Andres Bührer, dass endlich die von Hausbesitzern entrichtete PP Ersatzabgabe gesetzeskonform zu Nutzen eingesetzt wird.Der Gemenderat hat beschlossen:

Die Gelder aus den Parkplatzersatzabgaben werden für Parkplätze eingesetzt.

Ob der Stadtrat nun seiner Pflicht nachkommt, bleibt abzuwarten, aber der Gemeinderat stellt sich damit hinter meine Forderung und das Anliegen der Liegenschaftsbesitzer.


2018-03-14

Stadtrat kläglich bei Interpellation "Verwendung der Parkplatz - Ersatzabgabe"

Die von Andres Bührer am 22.11.2017 eingereichte Interpellation sollte Klärung bringen, warum sich die Pflichtabgabe auf jene Parkplatze, die durch Bauherrschften nicht realisiert werden können, bei der Stadt Bülach ungenutzt anhäuft. Zu Tage brachte sie Unzulänglichkeiten des Stadtrates, wobei die Ansiedlung von Gewerbe verhindert wurde, und Parklätze, die mit Geldern aus der Ersatzabgabe finanziert worden waren, anderweitig vergeben worden sind.

 

Replik von Andres Bührer auf die Antwort der Stadtrates, gehalten an der Gemeinderatssitzung vom 12.03.2018.

Der Stadtrat gesteht mit seiner Antwort auf meine Interpellation anscheinend ein, dass er in gewissem Sinne kantonales Recht verletzt hat. Dies im Bezug darauf, dass nach PBG, welches er selber zitiert, klar ist, dass die Finanzmittel der Ersatzabgabe jenen Grundstücken zugute kommen müssen, für welche sie eingezogen worden sind. Nur leider hat es der Stadtrat anscheinend versäumt, sich die entsprechenden Grundstücke auch zu merken. Zweckgebundenes Geld einziehen ja, aber gesetzeskonform verwenden, leider Fehlanzeige!

Weiter sind gemäss Aussage des Stadtrats letztmals 1996 jene 7 öffentliche Parkplätze an der Hintergasse aus Mitteln des Ersatzabgabefonds finanziert worden. Allerdings sind diese 7 Parkplätze längst nicht mehr alle ganz so öffentlich, wie der Stadtrat behauptet. Gerne darf der Stadtrat daher ergänzen, für was 3 von diesen 7 Parkplätzen fix vergeben sind, und ob diese Vergabe nach Sicht des Stadtrates nicht allenfalls der Zweckbindung der Ersatzabgabe widerspricht und damit gar eine widerrechtlich Verwendung vorliegt.

Eines bleibt nach der Antwort des Stadtrates aber vollkommen klar. Wenn der Stadtrat nicht endlich eine gesetzeskonforme und für die politische Mehrheit tragbare Lösung zur Verwendung dieses Geldes findet, so kann hier nur noch von offenkundiger Behinderung und Schädigung von Liegenschaftsbesitzern und Gewerbe durch amtierende Stadträte gesprochen werden.

Was der Stadtrat nicht kommentiert hat:

Gewerbetreibende, die sich in der Bülacher Altstadt ansiedeln wollten, wurden akitv davon abgehalten. Wie dies? Jedes noch so kleine Geschäft, dass durch eine Gebäudeumnutzung in die Altstadt einziehen will, muss schnell mehrere Hunderttausen Franken Parkplatzabgaben entrichten, ohne dass es dafür je Parklpätze gibt. Welches kleine Gewerbe kann sich solchen Unsinn leisten?


Die Antwort des Stadtrates, mit den versteckten Eingeständnissen.

Originaltext der Interpellation

Der Stadtrat wird eingeladen, anhand der folgenden Fragen Auskunft zu erteilen über die durch Bauherrschaften zu entrichtende Ersatzabgabe für Pflicht - Parkplätze, die bei Bauprojekten entgegen der geforderten Mindestanzahl nicht erstellt werden können (Nach PBG Art 242 - 247)

  • Seit welchem Jahr müssen in Bülach diese Abgaben geleistet werden?

  • Wie hoch ist der Finanzbestand der nicht verwendeten Ersatzabgaben aktuell und wie hoch ist der Finanzbestand an Mitteln im diesbezüglich nach PBG geforderten Fond der Stadt Bülach aktuell total?

  • Für welche Anzahl Parkplätze wurden die Ersatzabgaben seit deren Einführung eingezogen?

  • Existiert eine für den Gemeinderat einsehbare Planung, wo welche Anzahl Parkplätze aus diesem Fonds aktuell zu realisieren wären?

  • Welche Anzahl Parkplätze hat die Stadt Bülach seit Einführung der Ersatzabgaben explizit zu diesem Zweck neu erstellt, beziehungsweise sich finanziell an deren Erstellung beteiligt, und zu welchen Kosten total?

  • Seit welchem Jahr hat die Stadt Bülach keine diesbezüglichen Parkplätze mehr erstellt, oder sich an deren Erstellung beteiligt?

  • Welches sind die Anstrengungen der Stadt Bülach, um mit diesem Geld Parkplätze zu schaffen, explizit bisher, aktuell, und nach Planung künftig?

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